Bewerbung Chordirigent*innen
Informationen zum Auswahlverfahren 2023
Zulassungskriterien
Für das Auswahlverfahren 2023 sind Dirigent*innen des Jahrgangs 1993 und jünger zugelassen, welche die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen bzw. in Deutschland arbeiten oder studieren.
Die Anmeldung zum Auswahldirigieren des Forum Dirigieren erfolgt ausschließlich online.
Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie inkl. der Video-Aufnahme/n bis zum Bewerbungsschluss vorliegt. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie inkl. der Video-Aufnahme/n bis zum Bewerbungsschluss vorliegt.
Bewerbungsschluss: 2. Januar 2023
Zulassung zum Auswahldirigieren
Eine Fachjury entscheidet auf Grundlage der eingereichten Bewerbungsunterlagen über die Zulassung zum Auswahldirigieren. Für die Online-Bewerbung sind folgende Hinweise zu beachten:
Einzureichen ist neben den biografischen Angaben mindestens eine aktuelle Videoaufnahme von ca. 15 Minuten Länge, auf welcher der/die Bewerber*in als Dirigent*in zu sehen ist (keine Rückenansicht!).
Auf der Video-Aufnahme sollten, wenn möglich, zwei a cappella Werke sowie Ausschnitte aus einem chorsinfonischen Werk sein.
Aufnahmen aus Klavierproben sind nicht zugelassen.
Nach Absenden der Online-Anmeldung können die Daten nicht mehr korrigiert werden. Der/Die Bewerber*in erhält automatisch eine Bestätigung per Email mit allen eingereichten Angaben.
Das Ergebnis der Vorauswahl wird den Bewerber*innen bis spätestens drei Wochen vor dem Auswahldirigieren mitgeteilt.
Gegen die Entscheidung der Jury ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
Die Online-Bewerbung für Chordirigent*innen für das Auswahlverfahren 2023 ist nun geschlossen.
Auswahldirigieren 2023 – Termin und Programm
Das Auswahlverfahren findet vom 29. bis 30. April 2023 mit dem Kammerchor der Hochschule für Musik und Tanz Köln in Köln statt.
1. Durchgang
Werkgruppe 1:
Johann Sebastian Bach: „Trotz dem alten Drachen“ aus Motette „Jesu meine Freude“
Johann Hermann Schein: Ich freue mich im Herren (Israelis Brünnlein)
Werkgruppe 2:
Hugo Wolf: Komm Trost der Welt (Döblinger)
Johannes Brahms: Nachtwache 1
Werkgruppe 3:
Samuel Barber: aus Reincantations Nr.1 Mary Hynes
Einojuhani Rautavaara: Suite de Lorca Nr 1 und Nr 2 (Sulasol)
Aus jeder Werkgruppe ist ein Werk vorzubereiten.
Pflichtstück:
Knut Nystedt: „Gloria“ aus Missa brevis
2. Durchgang
Francis Poulenc: Stabat mater Nr. 11 „Inflammatus et accensus“
Georg Friedrich Händel: Coronation Anthem „Let thy hand be strenghtened“
Diese Werke sind obligatorisch.
Allgemeine Hinweise zum Auswahldirigieren
Bewerber*innen können maximal dreimal am Auswahldirigieren teilnehmen.
Die zum Auswahldirigieren eingeladenen Bewerber*innen müssen vor dem Auswahldirigieren 75,- € zur Bestätigung der Teilnahme an den Deutschen Musikrat überweisen. Bei Fernbleiben vom Auswahldirigieren ohne Angabe von Gründen behält der Deutsche Musikrat die Gebühr in voller Höhe ein, die ansonsten in Höhe von 50,- € zurückerstattet wird.
Das Auswahldirigieren erfolgt nicht öffentlich in zwei Durchgängen:
1. Durchgang: A Cappella Literatur
Aus den zusammengestellten drei Werkgruppen ist von den Bewerber*innen ein Stück aus jeder Werkgruppe vorzubereiten sowie das Pflichtstück. Die Jury gibt vor Beginn eines jeden Auftritts zwei Titel bekannt, die der/die Bewerber*in mit dem Chor erarbeiten soll. Es stehen jedem/r Kandidat*in 20 Minuten Probenzeit zur Verfügung. Die Reihenfolge der Auftritte wird von der Jury vor der Veranstaltung festgelegt.
Nach Beendigung des 1. Durchgangs entscheidet die Jury über die Zulassung der Bewerber*in zum 2. Durchgang. Den Ausgeschiedenen teilt sie die Gründe für die Ablehnung mit.
2. Durchgang: Chorsinfonik
Im 2. Durchgang sind die zwei Titel obligatorisch. Die Jury bestimmt, welche Titel oder Ausschnitte der/die Kandidat*in mit dem Chor erarbeiten soll. Es steht ein/e Pianist*in zur Verfügung. Die Probenzeit beträgt je Kandidat*in 30 Minuten.
Die Einschätzungen der künstlerischen Leistungen der Bewerber*innen obliegen einer Jury. War oder ist ein Jury-Mitglied Lehrer*in eines/r Bewerber*in, nimmt er/sie an deren/dessen Beurteilung nicht teil. Die Jury ist berechtigt, in den Arbeitsprozess einzugreifen oder ihn abzubrechen.
Für beide Durchgänge gilt, dass kein/e Bewerber*in vor seinem/ihrem eigenen Dirigat als Zuhörer im Saal anwesend sein darf.
Nach dem 2. Durchgang bestimmt die Jury diejenigen Bewerber*innen, die als Stipendiat*innen in das Forum Dirigieren aufgenommen werden. Den Ausgeschiedenen teilt sie die Gründe für die Ablehnung mit. Im Einzelfall können abgelehnte Teilnehmer*innen des 2. Durchgangs, bei denen eine entsprechende künstlerische Entwicklung von der Jury prognostiziert wird, zu einer Veranstaltung des Forum Dirigieren eingeladen werden.
Die Jury bestimmt auf der Grundlage ihrer Beurteilungen die Teilnehmer*innen am Förderprogramm. Gegen die Entscheidung ist der Rechtsweg ausgeschlossen.